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Wie werde ich Tagesmutter?

Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, gut mit Kindern umgehen kann und eine spannende Herausforderung sucht, kommt schnell auf den Gedanken, sich als Tagesmutter zu versuchen. Welche rechtlichen Bedingungen gilt es dabei zu beachten? Wie gestaltet sich die Arbeit als Tagesmutter? Und welche Absicherungen sind vonnöten, um den Beruf ausüben zu dürfen?

Die rechtlichen Bedingungen – Eignung und Ausbildung

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist es nicht möglich, einfach so ein Kind zu betreuen. Unabhängig davon, ob die Vermittlung über das Jugendamt oder andere Wege erfolgt, müssen gewisse Qualifikationen erfüllt sein. Nur so kann man die sogenannte Pflegeerlaubnis erhalten, die seit 2005 für diese Tätigkeit notwendig ist. Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis müssen die folgenden Aspekte nachgewiesen oder erfüllt werden:

– Angaben dem Jugendamt gegenüber bezüglich der Motivation und der vorhandenen Erfahrung im Umgang mit Kindern.
– Ein erweitertes Führungszeugnis für die eigene und jede weitere, volljährige Person im Haushalt
– Ein Kurs in Erster Hilfe.
-Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
– Eventuell eine Erklärung vom behandelnden Hausarzt über die seelische und körperliche Eignung für die Betreuung von Kindern.

Werden diese Punkte erfüllt, folgt ein Eignungsgespräch mit dem zuständigen Jugendamt, woraufhin die nächsten Schritte eingeleitet werden. Dazu gehören eine Informationsveranstaltung, ein Hausbesuch und eine Ausbildung. Die Ausbildung kann sich je nach Bundesland unterscheiden, vermittelt aber immer die wichtigsten Aspekte der Kindesentwicklung und Erziehung.

Die notwendigen Versicherungen

Um als Tagesvater oder -mutter arbeiten zu dürfen, sind zwei Versicherungen notwendig: Die Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung.
Da Kinder für mehrere Stunden am Tag unter die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht eines Betreuers fallen, muss eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Die bereits existente Haftpflichtversicherung kann hierfür erweitert werden.
Für Kinder und Betreuer in der Tagespflege besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb sind selbstständige Tageseltern für den Unfallversicherungsschutz beitragspflichtig. Für die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung beträgt der Beitragssatz knappe 100 Euro pro Jahr und wird auf Antrag vom Jugendamt erstattet.


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Helena