Unternehmensnachfolge – ohne geregelte Übergabe kann die Pleite drohen.
Man hat sein lebenlang an seinem Traum gearbeitet und vielleicht viele Jahre ein erfolgreiches Unternehmen geführt. Grüne Zahlen und ein florierendes Geschäft.
Doch spätestens, wenn man seine wohlverdiente Rente antreten möchte, wird man Überlegungen anstellen, sein Geschäft zu verkaufen, sprich sich mit der Unternehmensnachfolge auseinander zusetzen.
Das bedeutet für alle Beteiligten, das rechtzeitig damit begonnen werden muss, einen Nachfolger zu finden. Die eigentliche Durchführung bedarf einer sorgfältigen und systematischen Vorbereitung, damit das laufende Geschäft keinen Schaden nimmt und der Wert des Unternehmens nicht sinkt.
Unternehmensnachfolge – gute Beratung ist bares Geld wert.
Da man aber vermutlich nur einmal in seinem Leben Unternehmensnachfolge veranlasst und nicht auf entsprechende Erfahrungen zurück greifen kann, ist die Einbeziehung eines Spezialisten ratsam.
Dieser wird ihnen möglicherweise folgende Alternativen zur Unternehmensnachfolge ans Herz legen:
- Familienmitglieder oder Verwandte führen ihr Geschäft weiter und übernehmen die Anteile.
- Mitarbeiter aus dem Unternehmen übernehmen das Unternehmen. In der Regel unter Hinzuziehung von Fördermitteln und Landesbürgschaften zur Absicherung der Zahlungen.
- Der Verkauf des Unternehmens an Dritten, der als Unternehmer das übernommene Unternehmen weiterführt.
- Verkauf an eine Beteiligungsgesellschaft, die das Unternehmen unter Aspekten möglicher Renditen oder eines späteren Exits erwirbt.
- Verkauf an einen strategischen Partner, der entweder an der Technologie, dem Kundenstamm oder den Vertriebswegen interessiert ist. In diesem Fall ist häufig eine Zusammenlegung mit anderen Produktionsstätten die Folge.
Welche der oben angeführten Möglichkeiten die im Einzelfall realistisch umsetzbare bzw. optimale ist, sollte durch sorgfältige Analysen im Vorfeld geprüft werden. Doch die endgültige Entscheidung über den weiteren Werdegang des Unternehmen und die Finanzen liegt immer beim Unternehmensaufgeber selbe.