tecis-Tipp: Status quo checken, Versicherungsbeiträge sparen
Gerade Familien sollten gut versichert sein und die eigene Absicherung regelmäßig überprüfen. Einsparungspotenzial gibt es für gesetzlich Versicherte dank der Familienversicherung: Kinder und sogar der Partner können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden.
Schnell und bequem: tecis prüft den Versicherungsschutz
Bei vielen Familien ist das Geld knapp. Da mag der Gedanke naheliegen, bei den Versicherungen zu sparen – doch ein guter Versicherungsschutz ist Pflicht. Wie es um die Absicherung der Familie bestellt ist, lässt sich bequem online mit dem Check-up von tecis prüfen. Einen solchen Status-quo-Check sollte man regelmäßig durchführen und gegebenenfalls bei seinen Versicherungen nachjustieren.
Die Familienversicherung: Wann die Gratis-Mitversicherung möglich ist
Die gute Nachricht für Familien: Versicherungsbeiträge lassen sich sparen, ohne Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen – das ist für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Über die Familienversicherung kann die ganze Familie versichert werden, und nur ein Familienmitglied zahlt Beiträge. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Soll der Partner mitversichert werden, muss es sich um einen Ehegatten oder einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Rahmen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft handeln. Der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft kann nicht über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.
- Der Partner darf nicht mehr als 405 Euro im Monat verdienen. Übt er einen Minijob aus, dürfen es nicht mehr als 450 Euro/Monat sein.
- Der Partner darf nicht im Hauptberuf als Selbstständiger tätig sein, konkret nicht mehr als 18 Stunden in der Woche eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
- Der Partner muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Kinder, die nicht selbst berufstätig sind, können bis zu ihrem 23. Lebensjahr mitversichert werden. Das gilt auch für Stief- und Pflegekinder. Gehen Kinder zu einer Schule oder befinden sie sich in der Ausbildung, ist eine Mitversicherung bis zum Alter von 25 möglich.
Mitversicherung bei Krankenkasse beantragen
Die Mitversicherung von Familienmitgliedern muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden, bei der der gesetzlich Versicherte Mitglied ist. Die Kassen stellen dafür auf ihren Internetseiten die entsprechenden Anträge bereit, die natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Außerdem überprüfen die Krankenkassen in regelmäßigen Abständen per Fragebogen, ob die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung weiterhin erfüllt sind.
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