Home » Kinder » PKV und Kinder: Wie unterscheiden sich PKV und GKV in diesem Bereich?

PKV und Kinder: Wie unterscheiden sich PKV und GKV in diesem Bereich?

Sind beide Elternteile in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann sind die Kinder mit nur geringen Beiträgen mitversichert. Ist aber ein Elternteil privat versichert, dann gilt: Wer das höhere Einkommen hat, der sollte sein Kind mitversichern. Allgemein gilt, dass der Krankenversicherungsbeitrag der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger ausfällt.

Die Familienversicherung

Wenn Sie als alleiniger Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann sind ihr Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Wenn beide Elternteile arbeiten, dann wird das Kind bei dem höher verdienenden Partner mitversichert, so sind die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei nicht verheirateten Paaren wird das Kind wahlweise bei Vater oder Mutter mitversichert, hier ist es unerheblich, wer mehr verdient. Bei einem nicht leiblichen Kind ist es üblicherweise bei der Mutter eingetragen. Dies gilt auch, wenn der Vater mehr verdient und beide Ehepartner arbeiten. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung die beitragsfreie Familienversicherung in diesem Sinne nicht. Hier muss für jedes Mitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Wer nimmt das Kind in die Versicherung auf?

Hier wird abgewogen, welcher der Ehepartner der Höherverdienende ist. Wenn der Ehemann privat versichert ist, können die nicht arbeitende Ehefrau und die Kinder mit einem Mindestbeitrag ebenfalls in der PKV versichert werden. Bei zwei arbeitenden Ehepartnern wird das Kind meist beim privat Versicherten mitversichert, da dieser in der Regel mehr verdient. Allerdings sind Pflichtversicherungen wie die GKV immer arbeitgeberzuschussfähig. Ausnahmen gibt es bei Beamten, hier ist die Regel des Besserverdienenden außer Kraft gesetzt. Beamte sind meist in der PKV und zahlen hier einen geringen Beihilfetarif. Ehepartner und Kinder von Beamten bekommen einen Beihilfezuschuss von etwa 80% zur PKV.

Zusatzversicherungen: Sinnvoll oder nicht?

Bei gesunden Kindern sind Zusatzversicherungen sicherlich nicht unbedingt angebracht, aber Sie sollten trotzdem über eine Zahnzusatzversicherung und eine Brillenzusatzversicherung nachdenken. Eine Zahnbehandlung kann schnell sehr teuer werden, besonders wenn sie sich bei Kindern über einige Jahre hinzieht, beispielsweise mit einer Zahnspange. Brillen sind bei Kindern nicht sehr beliebt, aber mit einer Zusatzversicherung können Sie mit einer ausgefallenen und modischen Brille vielleicht doch bei Ihrem Sprössling punkten. Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, dann achten Sie auf eine kurze Laufzeit oder die Möglichkeit, diese später anzugleichen. Auf jeden Fall sollten Sie, egal ob in der GKV oder der PKV, Vertragsänderungen und Familienhintergründe möglichst zeitnah anmelden und, wenn nötig, die Beiträge angleichen. Ihr Versicherungsvertreter kann Ihnen da schnell und unkompliziert weiterhelfen. Denn die beste Versicherung nützt nicht viel, wenn sie im Schadensfall nicht zahlt, weil mögliche Risiken nicht mitversichert waren.

Wenn Sie sich privat versichern möchten, dann stehen zahlreiche Online-Rechner zur Verfügung. Um eine günstige private Krankenversicherung im Internet zu finden reichen meist schon wenige Mausklicks. Wenn Sie sich dann von dem Versicherungsvertreter telefonisch beraten lassen, denken Sie alle versicherungstechnisch relevanten Punkte. Manchmal kann schon ein Unterschied von wenigen Euro im Endeffekt eine gravierende Leistungssteigerung des Versicherers nach sich ziehen.

Bildurheber : openwater – Fotolia

Helena