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Pflegeheime München – der betreute Alterswohnsitz

München, als drittgrößte Stadt Deutschlands, gehört nicht nur in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu den bedeutendsten Großstädten, sondern bietet auch eine gute Gesundheitsversorgung und ungezählte Einrichtungen wie Pflege- und Altenheime, Seniorenstifte sowie seniorengerechtes und betreutes Wohnen.

Um den für sich passenden Alterswohnsitz zu finden, sollte man sich gründlich informieren. Die Kosten für die verschiedenen Einrichtungen hängen nämlich von der Pflegestufe und der Wahl der Einrichtung ab, ebenso wie der Umfang des Services, der Therapie und den Freizeitangeboten.

Einrichtungen als Alterswohnsitz

Die Wahl der Einrichtung ist abhängig von dem Gesundheitszustand eines Menschen. Man unterscheidet zwischen fünf verschiedenen Alterswohnsitzen: Altenund Pflegeheime, Wohnen mit Service oder betreutes Wohnen, Hospize, Seniorenresidenzen sowie betreute Wohnund Hausgemeinschaften.

Unter Alten-und Pflegeheime in München fallen auch Senioren(wohn)- und Altenpflegeheime sowie Wohnstifte. Dabei handelt es sich um stationäre Wohnheime mit Betreuung bzw. Pflege rund um die Uhr.

Wohnen mit Service oder betreutes Wohnen umfasst Seniorenwohnen und -zentrum. Es setzt eine gewisse Selbständigkeit voraus. Die älteren Leute wohnen in ihrer eigenen Wohnung, erhalten aber zusätzlich Betreuungs-, Pflege- und Freizeitangebote.

Hospize sind Einrichtungen, welche, im Sinne der Palliativpflege, die Patienten auf ihrem letzten Weg begleiten. Des weiteren bieten sie auch Sterbe- und Trauerbegleitung für die Angehörigen an.

Seniorenresidenzen sind gehobene Wohneinrichtungen für Senioren mit unterschiedlichen Betreuungs- und Pflegeangeboten.

Bei betreuten Wohnund Hausgemeinschaften, worunter auch Senioren- oder Demenz-WGs fallen,  teilen sich mehrere Senioren eine Wohnung oder ein Haus. Jeder Bewohner verfügt jedoch über ein eigenes Zimmer. Die restlichen Räume werden gemeinsam genutzt.

Pflege- und Betreuungsangebote

Auch hier gibt es kleine, aber feine Unterschiede. Die Pflege– und Betreuungsangebote unterteilen sich ebenfalls in fünf verschiedene Abstufungen: Vollstationäre Pflege, Tagespflege, Kurzzeitund Verhinderungspflege, Nachtpflege und ambulante Versorgung.

Vollstationäre Pflege beinhaltet eine dauerhafte Unterbringung in einer Einrichtung, in der die Patienten Tag und Nacht betreut werden. Die Komplettversorgung inklusive Unterkunft und Verpflegung erfolgt nach der jeweiligen Pflegestufe.

Tagespflege ist eine Ergänzung zur häuslichen Pflege, die nur bestimmte Tage oder täglich in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegekasse trägt die Kosten für die notwendige Beförderung zur Einrichtung.

Kurzzeitund Verhinderungspflege umfasst eine kurzzeitige, stationäre Unterbringung aufgrund eines Urlaubs der pflegenden Person (Verhinderungspflege) oder eines Krankenhausaufenthalts des Patienten (Kurzzeitpflege). Die Pflegekasse trägt die Kosten für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen im Jahr.

Nachtpflege stellt ebenfalls eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. Dabei kann der Patient nur eine oder jede Nacht in einer Einrichtung verbringen. Auch hier trägt die Pflegekasse die notwendige Beförderung.

Die ambulante Versorgung erfolgt, wie der Name schon sagt, z.B. durch einen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes.

Eine Liste von Pflegeheimen in München finden Sie hier…

Helena