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Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG): Eingetragene, gleichgeschlechtliche Beziehungen

Das Lebenspartnerschaftsgesetz macht es gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine rechtlich gebundene Lebensgemeinschaft einzugehen, die zumindest in großen Teilen die bürgerlich-rechtlichen Vorteile einer Ehe mit sich bringt.

Lebenspartnerschaftsgesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, das in Deutschland am 01. August 2001 in Kraft getreten ist. Es wurde im Laufe der letzten Jahre hin und wieder geändert, zuletzt im Sommer 2009. Die wesentlichen Aussagen sind jedoch dieselben geblieben und ermöglichen es zwei Menschen desselben Geschlechts, eine Lebensgemeinschaft zu bilden. Dabei spielt die sexuelle Orientierung selbst übrigens keine Rolle.

Eingetragene Lebenspartnerschaft: Ein gegenseitiges Versprechen

Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft verhält es sich in der Ausgangslage ebenso wie mit einer Ehe: Sie sollte in beiderseitigem Einverständnis eingegangen werden und wird als gegenseitiges Versprechen, sich zu lieben und das Leben miteinander zu verbringen, verstanden. Dank des Lebenspartnerschaftgesetztes hat ein solches Gelöbnis nun nicht mehr nur symbolischen Charakter, sondern zieht tatsächlich rechtliche Folgen nach sich, welche die Partner einer solchen Lebensgemeinschaft mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie Eheleute belegt.

Die Erklärung, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen zu wollen, erfolgt zumeist auf dem Standesamt. Einzig in Bayern ist es möglich, dies auch vor einem Notar zu tun. Ursprünglich waren hier Notare sogar die einzige Anlaufstelle zur Formung einer Lebenspartnerschaft. Die Zeremonie als solche ist gesetzlich nicht geregelt, orientiert sich aber oft an den Konventionen einer üblichen Eheschließung. Dementsprechend darf eigentlich auch die anschließende Feier im Kreise der Familie und aller Freunde nicht fehlen. Denn auch wenn man es offiziell nicht Hochzeit nennt, ist dieser Tag für das Paar nicht weniger bedeutsam und muss unbedingt standesgemäß gefeiert werden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften in Europa und dem Rest der Welt

Vorreiter in Sachen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft waren die Dänen, die 1989 das erste Gesetzt dieser Art weltweit erließen. Seither folgten viele europäische Länder diesem Beispiel und schufen ähnliche gesetzliche Vorgaben, um gleichgeschlechtlichen Paaren ein Ehe-ähnliches Zusammenleben zu ermöglichen. Auch in anderen Teilen der Welt setzt sich dieses Konzept auch rechtlich immer mehr durch, zumeist jedoch in westlichen Kulturen. In den USA sind sich die einzelnen Bundesstaaten noch nicht ganz einig, hier sind eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht in allen Landesteilen möglich.

Der Grad der Gleichstellung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der Ehe ist dabei höchst unterschiedlich. Während in manchen Ländern beide Konzepte rechtlich absolut identisch sind, ist in anderen die Ehe noch überlegen. Letztlich ist das jedoch gegenseitige Versprechen, einander zu achten und immer für den Anderen zu sorgen, in allen Fällen das Allerwichtigste. Welche Bezeichnung dafür offiziell verwendet wird, ist fast nebensächlich, wenn sich zwei Personen ihrer Liebe sicher sind und diese einfach nur feiern möchte.

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Helena