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Gründung von Familienunternehmen: Was gilt zu beachten

Haben Sie es auch satt, immer nur für andere zu arbeiten? Für wenig Geld und ohne Möglichkeit, eigene Ideen zu verwirklichen? Dann gehören Sie sicherlich zu den Bürgern, die mindestens einmal über die Gründung eines Unternehmens nachgedacht haben. Vielleicht sogar über die Gründung eines Familienunternehmens.

Grundvoraussetzungen für die Gründung von einem Familienunternehmen

Die Gründung eines Unternehmens hat viele Vorteile. Man kann sich selbst verwirklichen und seinen Tagesablauf so gestalten, wie man dies für richtig hält. Doch der Schritt in die Selbständigkeit hält auch unangenehme Seiten bereit, an die man bereits vor der Gründung denken sollte. Zudem sollte sich jeder Beteiligte bewusst sein, was auf ihn drauf zukommt. Besonders die Anfangsphase kann recht holprig sein und wenige Einnahmen erzielen. Ein gewisses finanzielles Polster sollte hier gegeben sein, um die ersten Monate überbrücken zu können. Organisatorische Fehler haben bei einem Familienunternehmen meist weitreichendere Folgen als in einem „normalen“ Unternehmen. Hier würden diese nicht nur den Inhaber treffen, sondern alle Familienmitglieder, die am Unternehmen beteiligt sind. Immer nach dem Motto: Mitgefangen ist Mitgehangen haften alle Inhaber des Unternehmens gleich. Deshalb ist es ratsam, die Rechtsform des Unternehmens mit viel Bedacht zu wählen, um eventuelle Folgen durch Fehlkalkulationen oder ähnliches so gering wie möglich für alle Beteiligten zu halten. Zudem entscheidet die Rechtsform darüber, wie stark man besteuert wird.

Die Unternehmenssteuern

Ein Unternehmen wird anders besteuert als ein Arbeitnehmer. Muss dieser eine Einkommenssteuer entrichten, so fallen bei einem Familienunternehmen die Umsatz- und Gewerbesteuer an. Auch als Unternehmer selbst muss man von seinem Lohn die Einkommenssteuer und die nötigen Sozialabgaben entrichten. Somit zahlt man doppelt Steuern. Jedem Familienmitglied sollte das klar sein, bevor es sich am Familienunternehmen beteiligt: Einnahmen sind nicht gleich Gewinn. Fällt man allerdings unter die Kleinunternehmerregelung und verdient im Jahr weniger als 17.500 Euro, entfällt die Umsatzsteuer. Es ist erstrebenswert, dass alle beteiligten Familienmitglieder bereits vor der Gründung des Unternehmens genau wissen, welche Aufgaben und Pflichten ihnen obliegen. Nur so schafft man klare Strukturen und vermeidet von vorneherein Fehler, die sonst recht schwer wiegen könnten.

Bild: Kzenon – Fotolia

Helena