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Familiengesellschaft: Vor- und Nachteile – und was Sie zur Gründung wissen sollten

Eine Familiengesellschaft ist eine besondere Art von Unternehmen, das von Mitgliedern einer Familie gegründet und geführt wird. Ihr Hauptziel ist es, Vermögenswerte der Familie zu schützen und zu vermehren – das können beispielsweise Immobilien sein, aber auch die familieneigene Firma. Auch die Weitergabe des Familienvermögens an die nächste Generation zu regeln ist Zweck der Familiengesellschaft, Stichwort: Nachlassplanung. Welche Vor- und Nachteile eine Familiengesellschaft hat und was bei der Gründung zu beachten ist, lesen Sie hier.

Vorteile von Familiengesellschaften

Eine Familiengesellschaft bietet verschiedene Vorteile, darunter:

  1. Steuerliche Vorteile: Familiengesellschaften können verschiedene steuerliche Vorteile optimal nutzen, beispielsweise Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.   
  2. Vermögensschutz: Durch die Strukturierung des Familienvermögens in einer Gesellschaft ist es besser geschützt und langfristig gesichert. Das gilt beispielsweise im Erbfall, denn das Gesellschaftsrecht steht über dem Erbrecht. So können etwa Schwiegerkinder von der Erbschaft ausgenommen werden. Auch vor Gläubigern ist das Familienvermögen besser geschützt.
  3. Kontinuität: Unternehmen und Vermögen können über Generationen hinweg innerhalb der Familie bleiben. Familiengesellschaften denken zudem oft in langen Zeiträumen, was eine nachhaltigere Planung ermöglicht.
  4. Verbindlichkeit und Klarheit: Die Struktur einer Gesellschaft schafft klare Regelungen und Zuständigkeiten, was Konflikte innerhalb der Familie minimieren kann.

Nachteile von Familiengesellschaften

Neben den diversen Vorteilen bringen Familiengesellschaften auch Nachteile mit sich:

  1. Konfliktpotenzial: Es kann trotz klarer Strukturen zu Konflikten zwischen Familienmitgliedern kommen, besonders bei unterschiedlichen Meinungen zur Geschäftsführung oder Vermögensverteilung.
  2. Verwaltungsaufwand und Kosten: Die Gründung und Verwaltung einer Familiengesellschaft ist mit erheblichem bürokratischen Aufwand und laufenden Kosten verbunden, zum Beispiel für Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.

Wie gründet man eine Familiengesellschaft?

Vor der Gründung einer Familiengesellschaft sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten lassen, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Es ist wichtig, dass alle Familienmitglieder informiert sind und in relevante Entscheidungen einbezogen werden, um Konflikte zu vermeiden. Der Gründungsprozess sieht in etwa wie folgt aus:

  1. Rechtsform wählen: Wählen Sie die geeignete Rechtsform, zum Beispiel:
    1. Die KG (Kommanditgesellschaft)
    2. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Ein klarer und detaillierter Vertrag ist wichtig. Er regelt die Rechte und Pflichten der Familienmitglieder, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung sowie die Nachfolge und Auflösung der Gesellschaft. Alle Gesellschafter müssen diesen Vertrag unterschreiben.
  3. Notarielle Beurkundung: Abhängig von der Rechtsform und bei Einbringung von Immobilien oder Regelungen zu Eheverträgen muss der Vertrag notariell beurkundet werden.
  4. Anmeldung beim Handelsregister und weiteren Behörden: Melden Sie die Gesellschaft beim Handelsregister und bei Behörden wie der IHK an.
  5. Buchführung und Verwaltung regeln: Richten Sie eine ordnungsgemäße Buchführung ein und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater oder eine andere Fachkraft für die laufende Verwaltung.

Artikelbild: unsplash, 4iTY1KmDE, Emma Dau