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Der Mutterschutz in Deutschland – Rechte für werdende Mütter

Manche Unternehmer könnten auf die Idee kommen, Schwangere zu entlassen. Sie würden so Kosten sparen. Der Gesetzgeber verhindert das mit dem Mutterschutzgesetz, Betroffene kommen in den Genuss verbriefter Rechte und können diese einklagen.

Schwangere und junge Mütter: Fast unkündbar

Im Zentrum des Mutterschutzgesetzes steht die Regelung, dass Arbeitgeber keine Kündigungen aussprechen dürfen. Dieses Verbot gilt ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Beantragt die Mutter zudem Elternzeit, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zu deren Ende. Der Gesetzgeber erlaubt nur in wenigen Fällen eine Entlassung, etwa bei einer Insolvenz. Zugleich schreibt das Mutterschutzgesetz vor, welchen Tätigkeiten angehende Mütter in der Zeit der Schwangerschaft nachgehen dürfen. So darf sie der Unternehmer nicht zur Akkordarbeit oder zu gefährlichen Jobs verpflichten, er muss andere Arbeitsbereiche finden. Sechs Wochen vor der Entbindung dürfen sie überhaupt nicht mehr arbeiten. Von da an bis acht Wochen nach der Geburt erhalten Frauen Mutterschutzgeld, das die gesetzlichen Krankenkassen sowie der Arbeitgeber zahlen. Insgesamt kommt ein Betrag in Höhe des Nettoverdienstes zusammen, als Grundlage dient das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate.

Was werdende Mütter konkret unternehmen sollten

Diese Rechte sichern sich Schwangere aber nur, wenn sie ihren Arbeitgeber entsprechend informieren. Hier besteht keine Eile, die künftigen Mütter müssen keine Fristen einhalten. Es empfiehlt sich jedoch spätestens der dritte Schwangerschaftsmonat, sodass der Arbeitgeber eine erforderliche Umorganisation vorbereiten kann. Bei dieser Meldung sollten Schwangere ein ärztliches Attest mit dem berechneten Geburtstermin vorlegen. Zudem sollten sie bei ihrer Krankenkasse das Mutterschutzgeld beantragen, entsprechende Anträge stellen sie zur Verfügung. Dazu bedarf es einer Bescheinigung des Frauenarztes oder einer Hebamme, welche diese frühestens in der 33. Schwangerschaftswoche ausstellen dürfen. Schließlich sollten Schwangere daran denken, frühzeitig eine geplante Elternzeit zu beantragen.

Umfassende Rechte rundum die Schwangerschaft

Der bürokratische Aufwand hält sich für Schwangere in engen Grenzen: Sie müssen zum einen den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen, zum anderen müssen sie einen Antrag auf Mutterschutzgeld stellen. Sie sichern sich damit vor einer Kündigung ab, haben das Recht auf eine die Gesundheit schonende Tätigkeit und erhalten finanzielle Leistungen.


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Helena