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Das Baby ist da – Die richtige Versicherung zur Elternzeit

Nachwuchs ist unterwegs – berufstätige, werdende Eltern können nach der Geburt ihres Kindes eine Elternzeit beantragen. Wenn das Kind selbst betreut werden soll, besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres darauf ein Anspruch. Gibt der Arbeitgeber seine Zustimmung, können zwölf Monate dieser Elternzeit auch zwischen dem dritten und dem zwölften Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Was passiert während der Elternzeit mit der Krankenversicherung?

Wenn während der Schwangerschaft ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand, steht der werdenden Mutter oder dem werdenden Vater für die drei Jahre der Elternzeit eine beitragsfreie Versicherung zu. Der Übergang in eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dann automatisch wieder, wenn nach dem Ablauf der Elternzeit eine Beschäftigung aufgenommen oder auch Arbeitslosengeld bezogen wird. Ist weder das eine, noch das andere der Fall, können Mutter oder Vater sich selbst und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden.

Wie beantragt man die Elternzeit?

Sinn der Elternzeit ist es, nach der Geburt eines Kindes für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt zu werden. Damit die damit verbundene beitragsfreie Versicherung genehmigt wird, muss die Elternzeit rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung und dem Arbeitgeber beantragt werden. Wenn beide Partner nach dem Ende der Elternzeit wieder in ein Arbeitsverhältnis zurückkehren und sie gesetzlich bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, kann frei darüber entschieden werden, bei welcher der beiden Krankenkassen das Kind beitragsfrei mitversichert wird. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht nur leibliche, sondern auch Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptionspflegekindern der beitragsfreie Schutz einer Versicherung zusteht. Ist eine werdende Mutter nicht berufstätig, kann bereits während der Schwangerschaft ein Antrag zur Aufnahme des Neugeborenen an die Krankenkasse des Partners gestellt werden.

Versicherungsschutz für Kinder – die Familienversicherung

Jedes Kind hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf eine beitragsfreie Versicherung in der Familienversicherung. Geht es dann aber noch zur Schule oder steckt in einer Ausbildung, kann die Zugehörigkeit zur Familienversicherung auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.

Will man seine Familie gut absichern, sollte das Elternteil, das maßgeblich für den Unterhalt der Familie sorgt, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Leider ist das noch bei viel zu wenigen der Fall, wie eine Umfrage von tecis zeigt. Bei der Umfrage konfrontiert ein Moderator Menschen auf der Straße mit der Tatsache, dass nur jeder Fünfte über eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.

Kann der Hauptverdiener durch Krankheit oder einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben, kann es schnell finanziell eng werden für die Familie. Damit das nicht passiert, können online erste Informationen gesammelt und diese dann später mit dem Berater besprochen werden. Der Versicherungs- oder Bankberater kann dann bei der Auswahl der passenden Versicherung helfen.


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Helena