Bildungsgutscheine – Förderung vom Staat
Bei Bildungsgutscheinen handelt es sich um ein staatliches Konzept, das sich der Kostenübernahme für Bildung und Betreuung in sämtlichen Bildungseinrichtungen von der Kinderkrippe bis zur beruflichen Weiterbildung annimmt. Die Studienkonten stellen eine besondere Form von Bildungsgutscheinen dar.
Seit Anfang 2003 können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit so genannte Bildungsgutscheine an Bezugsberechtigte ausstellen, die eine schriftliche Zusage an entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind. Mit den Gutscheinen erfolgt eine Kostenübernahme der Weiterbildung, was jedoch voraussetzt, dass diese nach § 85 SGB III zugelassen ist.
Die Bildungsgutscheine bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der beruflichen Weiterbildung vorhanden sind. Zudem sind sie eine Zusicherung, eine später folgende Verwaltungsaufgabe auszusparen.
Die maximale Gültigkeit der Bildungsgutscheine beträgt 3 Monate und sie können örtlich beschränkt und nur für bestimmte Bildungsziele einsetzbar sein.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gutscheine, da es sich dabei um eine fakultative Leistung der Bundesagentur für Arbeit handelt, die im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.
Teilnehmer der Bildungsmaßnahme behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und entstehende Kosten für Lernmittel, Kleidung oder Prüfungen werden vom Amt erstattet.
Pädagogischer Wettbewerb und Chancengleichheit
Bei der schulischen Förderung steht nicht die Schule sondern der Schüler im Vordergrund. Die finanziellen Einnahmen der Schulen und anderer Institutionen sind davon abhängig, eine bestimmte Schülerzahl aufzunehmen und diese zu binden, und der Ruf der Schule hat im Wettbewerb um Schüler und Lehrkräfte eine besondere Bedeutung.
Um einen funktionierenden Wettbewerb unter den Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, ist Transparenz in Bezug auf Kosten und Qualität notwendig. Des Weiteren sollten genügend Alternativen vorhanden sein.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigte im Juli diesen Jahres an, in einer bevorstehenden Hartz-IV Reform die Leistungen für Kinder mit Hartz-IV Anspruch zum Teil auf Gutscheine umzustellen. Damit soll gewährleistet sein, dass Kinder aus finanziell benachteiligten Familien in den Genuss der Leistungen kommen. Die Gutscheine sollen in erster Linie für Bildungs- und Freizeitangebote eingesetzt werden können.