Als Ehepaar steuern sparen – so geht’s
Durch die Schließung einer Ehe verändern sich viele Dinge. Dies betrifft auch das Thema Steuern. Denn bei der Einkommensteuer lassen sich, je nach der jeweiligen Einkommenssituation durch gemeinsame Veranlagung zum Teil beträchtliche Summen sparen. Die wichtigsten Fakten in diesem Zusammenhang sollen hier kurz zusammen getragen werden.
Die Steuerklasse ändert sich in jedem Fall
Eine Folge der Heirat ist, dass sich die Lohnsteuerklasse ändert. Denn die Steuerklasse 1 ist Alleinstehenden vorbehalten. Eheleute haben dagegen die Wahl: Entweder wechselt ein Ehepartner in die Steuerklasse 3 und der andere in die Steuerklasse 5 oder beide wechseln in die Steuerklasse 4. Von den Beträgen her ist die Klasse 4 mit der Klasse 1 praktisch identisch. Bei der Steuerklasse 3 fallen dagegen niedrigere und bei der Klasse 5 höhere Kosten im Rahmen der Einkommensteuer an. Daher lohnt die Kombination von Klasse 3 und Klasse 5 vor allen Dingen dann, wenn die Einkommen beider Ehepartner der Höhe nach deutlich auseinander liegen. Bei ähnlich hohen Einkünften wird dagegen von beiden Eheleuten die Steuerklasse 4 bevorzugt.
Höherer Freibetrag bei gemeinsamer Veranlagung
Steuerlich besonders lohnend ist eine Ehe, wenn nur ein Ehepartner einer Erwerbsarbeit nachgeht. Denn dieser kann nicht nur in die deutlich günstigere Steuerklasse 3 wechseln, sondern das Ehepaar profitiert außerdem von einem gemeinsamen steuerlichen Freibetrag von 16.708 Euro. Weitere Freibeträge kommen hinzu, sobald aus der Ehe Kinder hervorgehen. Diese betragen pro Kind bis zu 7.008 Euro pro Jahr, wobei für das Erreichen dieser Summe Betreuungsfreibetrag und Kinderfreibetrag beider Eheleute zusammengerechnet werden. Ein häufiger Irrtum ist, dass die steuerlichen Vorteile erst ab Schließung der Ehe wirksam werden. Tatsächlich entfaltet die Heirat aber eine rückwirkende Gültigkeit in einkommensteuerrechtlichen Fragen. Auch wer am 31. Dezember eines Jahres heiratet, kann für das vollständige Jahr die Vorteile von Steuerklasse 3 und höheren Freibeträgen bei gemeinsamer Veranlagung nutzen.
Auch im Rahmen einer Trennung sparen
Zuweilen kommt es vor, dass die Fortsetzung einer Ehe nicht mehr möglich ist. Da in diesen Fällen häufig die Einrichtung eines zweiten Haushalts notwendig wird und auch die Trennung an sich Kosten verursacht, sollte man zumindest in steuerlichen Fragen versuchen, weiterhin zusammenzuarbeiten. Denn im Rahmen der Trennung besteht im Rahmen des so genannten Gnadensplittings weiterhin die Möglichkeit, Steuern zu sparen.
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