Der kommende KITA-Streik – das sollten Sie darüber wissen
Ab Ende der Woche droht der KITA-Streik. Sollten die Mitglieder der Gewerkschaft Ver.di sich in ihrer Urabstimmung mehrheitlich für einen Arbeitskampf entscheiden, droht vielen Familien ein Konflikt zwischen Kinderbetreuung und Arbeitsplatz. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten, um gegenüber dem Arbeitgeber auf der sicheren Seite zu sein.
So schnell wie möglich Bescheid geben
Grundsätzlich gilt: Wer sein Kinder kurzfristig nicht in die Betreuung geben kann, darf im Notfall auch zu Hause bleiben. Wichtig ist aber, dem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Auch das Arbeitsrecht erkennt an, dass besonders bei kleinen Kindern eine ganztägige Betreuung notwendig ist. Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Arbeitnehmer, die kurzfristig die Betreuung während der Arbeitszeit selbst übernehmen müssen, nicht zu befürchten. Wird der Arbeitgeber jedoch nicht umgehend informiert, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen können, ist mit einer Abmahnung zu rechnen. Ebenfalls gilt, dass bei einem Fernbleiben von der Arbeit aufgrund der kurzfristigen Situation selbstverständlich trotzdem ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts besteht. Mehr zum Thema Arbeitsrecht erfahren Sie auch hier.
Zur Suche nach Ersatz verpflichtet
Das Fernbleiben von der Arbeit kann jedoch nicht in jedem Fall gerechtfertigt werden. Ist der Hinderungsgrund nicht nur kurzfristig erkennbar, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich um einen probaten Ersatz für die regelmäßige Kinderbetreuung zu bemühen. Als kurzfristig betrachtet das Arbeitsrecht zum Beispiel einen Streik, der mit nur wenigen Tagen Vorankündigung stattfindet. Wer jedoch mehrere Tage oder gar Wochen Zeit hat, eine andere Betreuungsmöglichkeit durch Verwandte oder Freunde zu finden, sollte diese Gelegenheit unbedingt wahrnehmen, um mit dem Arbeitgeber nicht in Konflikt zu geraten. Das eigene Kind ohne Absprache mit dem Arbeitgeber einfach mit zur Arbeit zu nehmen, ist nicht erlaubt. Viele Arbeitsplätze sind nicht für den Aufenthalt von Kindern geeignet. Hier ist vorher unbedingt mit dem Arbeitgeber Rücksprache zu halten, ob er diese Maßnahme gestattet und sei es auch noch so kurzfristig.
Das Problem gemeinsam lösen
Im Idealfall lösen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Problem partnerschaftlich, sind doch zumeist mehrere Angestellte eines Unternehmens von dem Problem betroffen. Neben der gegenseitigen Rücksicht auf die Ausnahmesituation ist es zum Beispiel möglich, für die Kinder der Angestellten eine gemeinsame Betreuung zu organisieren.
IMG: Thinkstock, iStock, Lorelyn Medina
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