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Urteil: Keine Mietminderung wegen Kinderlärm!

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Kinderlärm von benachbarten Spiel- oder Bolzplätzen hinzunehmen seien. Anwohner dürfen ihre Mieten demnach nicht einfach kürzen.


Wer neben einem Spielplatz, einer Schule oder einem Sportplatz wohnt, muss auch den entsprechenden Lärm hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hatten sich Anwohner über den Lärm vom Bolzplatz einer naheliegenden Schule beschwert und die Miete um 20 Prozent gekürzt.

Doch der Bundesgerichtshof hob das vorangegangene Urteil des Landgerichtes Hamburg auf. Das Landgericht Hamburg hatte den Mietern damals eine Mietminderung von zehn Prozent zugesprochen.
Nun aber heißt es im Urteil des Bundesgerichtshofes, dass sogenannte Umweltmängel laut Gesetz hinzunehmen seien. Dabei verwies man auf das sogenannte Toleranzgebot zu Kinderlärm, das 2011 in Kraft getreten war. Demnach sei der durch Kinder entstehende Lärm zumutbar.

Die Klage aber beinhaltete den Lärm, der nachts von Jugendlichen ausging, die sich unerlaubterweise auf gewissem Bolzplatz in Hamburg aufhielten. Zudem sei der Bolzplatz erst 2010 nachträglich neben dem Schulgelände gebaut worden.

Der Fall wird aufgrund des Lärms, der von den Jugendlichen ausgeht, höchstwahrscheinlich neu aufgerollt, denn diese Lärmbelästigung fiele nicht unter das Toleranzgebot.

Foto: Alfred Knapp – Fotolia

Helena