Babyname
Spätestens wenn man sein Baby das erste Mal auf Ultraschall Bildern erblickt stellt sich die Frage welcher Rufname gewählt wird. Am Anfang kann man diese Entscheidung noch aufschieben. Doch spätestens wenn das Geschlecht feststeht wird, will die gesamte Verwandtschaft wissen, welcher Vorname der richtige ist. Früher in der Geschichte war es üblich, dass Kinder die Namen ihrer Großväter oder Großmütter bekamen. In der heutigen Zeit kommt, gerade bei jungen Eltern so ein altmodisch klingender Babyname meist nicht in Betracht. Hier wird sich eher an sogenannten Hitlisten oder Prominenz orientiert.
Doch wie wird der passende Vorname für das Baby gefunden?
Hier bieten sich mehrere Möglichkeiten an:
Anregungen zur Namensfindung finden Sie hier:
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Das Internet als Quelle zur Namensfindung:
Das Internet zum Beispiel bietet zu jedem Babyname meist noch eine Übersetzung dessen was der Name bedeutet mit. Hier kann man auch die Hitlisten einsehen. Jedes Bundesland führt solche Listen sowohl für Jungen- wie Mädchennamen. Bei den Mädchen wechseln sich zum Beispiel Sophie und Marie ab. Bei den Jungen ist Maximilian der Vorname, der immer ganz oben mit dabei ist. Hier gibt es aber dann zu bedenken, wenn man einen dieser Top Namen nimmt, dass dann in der Kita oder in der Schule das eigene Kind nicht das einzige ist, das Marie heißt.
Prominente geben Trend für ausgefallene Namen vor:
Um dem aus dem Weg zu gehen, orientieren sich viele Eltern dann an den Prominenten. Hier muss ein Rufname ausgefallen sein. Ein Alexander tut es dann nicht mehr. Sucht man hier findet man eher einen Knox – Leon oder eine Shilo. Beides sind Kinder des Ehepaares Jolie/Pitt.
Richtlinien bei der Namensgebung:
In Deutschland kann man aber nicht ohne weiteres einen Babynamen wählen, nur weil er einem persönlich gefällt. Es müssen Richtlinien beachtet werden. Der gewünschte Name muss auf dem Standesamt bekannt, und schon einmal eingetragen worden sein.
Kurz nach dem 11. September 2001 wollten einige Islamisten ihr Kind Osama nennen. Dieser Vorname wurde verständlicherweise nicht gestattet. Aber auch Pumuckel oder Bibi Blocksberg sind Namen, die nicht erlaubt sind. Haben Sie sich für einen Namen für Ihr Baby entschieden, empfiehlt es sich diesen Namen im Internet zu suchen. Findet man ihn dort, sollte man sich diese Webseite aufschreiben oder ausdrucken. Denn möchte das Standesamt Ihren ausgesuchten Namen nicht anerkennen, können sie beweisen, dass dieser Babyname bereits existiert. Das erspart ihnen eventuell viel Ärger und dem Standesbeamten viel Mühe. Natürlich wird auch die Bekanntschaft mitreden wollen. Jeder hat dann „den“ passenden Namen parat. Hier sollten sich gerade junge Eltern auf ihr eigenes Urteil verlassen. Dieser Babyname muss den Eltern und später dem Kind gefallen und nicht seiner Umwelt. Außerdem wird genau diese Umwelt sich irgendwann an diesen Namen gewöhnt haben. Und kann sich dann oft keinen besseren Namen mehr für dieses Kind vorstellen.
Doppelnamen:
Oft kommt es vor das ein Kind nicht nur einen Vornamen hat. Meist sind es Doppelnamen. Dieser zweite Name hat oft eine besondere Bedeutung, er erinnert entweder an die Oma, oder wird der Patentante oder dem Patenonkel gewidmet. Selten werden diese Kinder aber mit beiden Namen gerufen. Er ist lediglich auf dem Papier von Wichtigkeit. Manchmal müssen Eltern aber auch vom Standesamt aus einen zweiten Namen wählen. Das passiert, wenn der erste, Babyname nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann. Das heißt, dass dieser Name sowohl einem Mädchen wie auch einem Jungen gehören kann. Solch ein Babyname ist zum Beispiel Kim oder auch Renée. Hier muss ein zweiter Name, welcher eindeutig einem Geschlecht zu zuordnen ist, gewählt werden. Ob man einen Bindestrich zwischen die Namen setzt bleibt den Eltern überlassen.
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Foto: johann35 – Fotolia.com