Das Recht auf Kindergeld
Meist sind die deutschen Gesetze recht undurchsichtig und verwirrend. Insbesondere die Regelungen und Voraussetzungen das Kindergeld zu erhalten, sind vielen unklar. Wem also steht Kindergeld in Deutschland zu und wie lange hat man ein Anrecht darauf?
Zu erfüllende Voraussetzungen
Grundsätzlich steht jedem Kind ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld zu. Der Antrag darauf muss schriftlich vom Sorgeberechtigtem bei der Familienkasse eingereicht werden. Wohnt das Kind noch bei den Eltern, wird die Leistung an sie gezahlt. Führt das Kind bereits einen eigenen Haushalt, wird das Kindergeld in der Regel direkt an das Kind gezahlt. Erwerbslose können, wenn sie arbeitssuchend gemeldet sind, das Kindergeld auch bis zum 21. Lebensjahr erhalten. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann es weiter gezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet . Die Familienkasse erkennt dabei alle Ausbildungen an, die das Kind auf ein Berufsziel vorbereiten und dazu dienen, später einen Beruf ausüben zu können. Sollte das Kind sich zwischen zwei Ausbildungen befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat es in der Zwischenzeit 4 Monate Anspruch auf Kindergeld. Im 5. Monat jedoch muss die neue Ausbildung o. Ä. beginnen, sonst verfällt der Anspruch. Während des Wehr- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Dieser Zeitraum kann allerdings angerechnet werden, so dass ein Bezug der Leistung auch über das 25. Lebensjahr hinaus erfolgen kann.
Höhe und Häufigkeit
Das Kindergeld wird unter der Voraussetzung, dass im selben Monat wenigstens an einem Tag Anspruch auf Kindergeld vorgelegen hat, monatlich ausbezahlt. Die Höhe des Kindergeldes bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Für je das erste und zweite Kind werden monatlich 184 EUR gezahlt. Für das dritte Kind erhält man 190 EUR und ab dem vierten Kind je 215 EUR. Wenn das Kind bereits ein eigenes Einkommen bezieht, wird der Kindergeldanspruch hieran gemessen. Aktuell liegt der Grenzbetrag bei 8004 EUR jährlich.
Besondere Regelungen
Behinderte Kinder erhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld. Dies wird aber nur bewilligt, wenn das Kind auf Grund dieser Behinderung nicht in der Lage ist für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Befindet sich das Kind in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, steht nur unter besonderen Voraussetzungen Kindergeld zu.
Bei mehreren Anspruchsberechtigten (z. B. Großeltern oder Pflegeeltern), besteht der Anspruch auf Kindergeld für die, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen habe.
Weitere Rechte und Pflichten
- Es besteht ein Recht auf Datenschutz der der Familienkasse zur Verfügung gestellten Daten
- Gegen Entscheidungen der Familienkasse kann kostenfrei Einspruch eingelegt werden. Dieser muss innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht werden.
- Die Familienkasse hat das Recht, in unregelmäßigen Abständen die Gegebenheiten und den Anspruch des Kindes zu überprüfen. Hier müssen alle wichtigen Veränderungen wahrheitsgemäß und im gegebenen Zeitrahmen mitgeteilt werden.
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