Der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz
Kurz gesagt: ja. Ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulbeginn hat jedes Kind in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( kurz KJHG) einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). Diese Regelung besteht bereits seit 1996.
Was schließt der Rechtsanspruch ein
Der Rechtsanspruch sagt allerdings nichts darüber aus, dass man Ihnen einen Ganztagsplatz zusichern muss. Rechtlich gesichert ist lediglich ein Halbtagsplatz. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass überhaupt kein Kindergartenplatz in Ihrem Wunschkindergarten frei ist. Prinzipiell muss Ihre Gemeinde oder Stadt Ihnen dann aber einen Platz in einem anderen Kindergarten zur Verfügung stellen. Sollte ihre Gemeinde Ihnen einen Kinderplatz verwehren, steht es ihnen natürlich zu, diesen gerichtlich einzufordern. Dieser Vorgang kann aber sicher eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Sie bekommen sicher schneller Hilfe, wenn Sie sich an das Jugendamt wenden. Bei einer rechtzeitigen Bewerbung um einen Kindergartenplatz werden sie diesen in der Regel aber auch problemlos bekommen. In einigen Bundesländern, ist der Rechtsanspruch so geregelt, dass zum Beispiel Kinder von berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden Vorrang auf einen Platz haben.
Kindergarten fördert den sozialen Umgang
Ein Kindergartenaufenthalt soll vor allem dafür sorgen, dass ein Kind am sozialen Leben teilhaben kann und eigenverantwortlich wird. Für ein Kind ist es sehr wichtig, Kontakt mit Gleichaltrigen zu haben. Gerade wenn ein Kind keine Geschwister hat, kann es im Kindergarten Kontakte zu anderen Kindern knüpfen. Der Aufenthalt im Kindergarten sorgt nicht nur für soziale Kontakte, sondern auch dafür, dass Kinder viel lernen. So wird im Kindergarten mit den Kindern viel gesungen, gemalt und gespielt. Auch die ersten Zahlen und Buchstaben und sogar das Schreiben des eigenen Namens, lernt ein Kind meist schon im Kindergarten.
Verschiedene Regelungen in den Bundesländern möglich
Die Regelungen unterscheiden sich in jedem Bundesland. Sollten Sie umziehen, dann informieren Sie sich möglichst genau über die Regelungen des Bundeslandes, in das Sie ziehen. In Berlin etwa sind die letzten drei Jahre vor der Schulpflicht seit 2011 kostenfrei. Das beutet, dass die Eltern nur noch für die Versorgung der Kinder aufkommen müssen. Diese Versorgung beträgt eine Pauschale von 23 EUR. Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Saarland bieten seit dem Jahr 2007 zum Beispiel Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr an. Kindergartengebühren kann man aber auch in der Steuererklärung geltend machen. So haben auch Kinder, deren Eltern kein hohes Einkommen haben, die Möglichkeit einen Kindergarten zu besuchen und Kontakte zu knüpfen. Für Eltern ist ein Kindergartenplatz wichtig, um Familie und Beruf gut miteinander verbinden zu können. Kind und Karriere sollte sich nicht ausschließen.
Informationspflicht des Jugendamtes
Jungendämter sind seit dem Jahr 2005 verpflichtet, Familien über das Kindergartenangebot, Betreuungsmöglichkeiten und freie Betreuungsplätze zu informieren. Sie sollten sich rechtzeitig darüber informieren, welche Möglichkeiten zur Betreuung ihr Bundesland und besonders ihre Gemeinde anbietet. Mit einer frühzeitigen Anmeldung im Kindergarten ihrer Wahl, stellen sie sicher, dass dieser auch ein Platz für ihr Kind frei hat. Sollten sie sich nicht frühzeitig anmelden, steht ihnen zwar ein Platz zu, dieser wird ihnen aber in einem freien Kindergarten ihre Gemeinde zugeteilt. Melden sie ihr Kind also rechtzeitig an, um zu vermeiden, dass es einen Kindergarten besuchen muss, der ihnen und ihrem Kind nicht gefällt.
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