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Zuschussrente ab 2013: Wen betrifft die Rentenerhöhung?

Die Zuschussrente soll es richten: Jahrelang gearbeitet, Kinder bekommen und Eltern gepflegt, eingezahlt in die Kasse und doch am Ende kaum einen müden Cent in der Tasche, so geht es vielen Rentnern in Deutschland. Eine Idee  der Bundesministerin soll diesen Zustand jetzt ändern. Doch wer hat Anspruch auf den Bonus?

Mit der Zuschussrente will Arbeitsministerin von der Leyen die Problematik des zukünftigen Rentenmangels ein Stück weit auflösen. Demnach können Geringverdiener ab 2013 auf eine stärkere staatliche Unterstützung für den Lebensabend hoffen.

Demographischer Wandel bringt SchwierigkeitenDas Problem ist bekannt: Die umlagefinanzierte, gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland kommt in der Zukunft stark ins Schlingern. Der demographische Wandel führt zur Überalterung der Gesellschaft, wodurch immer weniger Beschäftigte immer mehr Rentner finanzieren müssen. Ohne beträchtliche Zuwanderung wird dies auf zwei Effekte hinauslaufen: Entweder müssen die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht werden oder aber das derzeitige Rentenniveau ist nicht zu halten. Die Folge wäre hier eine Altersarmut bei vielen Geringverdienern. Von einer Erhöhung der Rente wie in diesem Jahr muss man sich langfristig wohl in jedem Fall verabschieden.

Eine soziale Lösung für GeringverdienerUm dem Problem der Altersarmut entgegen zu treten, hat Arbeitsministerin von der Leyen ein Konzept entwickelt: Niedrige Einkommensklassen sollen ab 2013 steuerfinanzierte Zuschüsse erhalten, die ihre Rente auf 850€ erhöhen. Die potentiellen Empfänger müssen dazu allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:

40 Jahre Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dazu gehören neben der Berufstätigkeit auch Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaftszeiten.

– Davon mindestens 30 Beitragsjahre, womit der Leistungsempfänger als Langzeitjobber eingestuft werden kann.

Dazu zählen auch Wehr- oder Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung und Pflege

5 Jahre private Vorsorge, beispielsweise durch die Riester Rente

Zukünftige Anpassungen und Kritik

Die Voraussetzungen für die Zuschussrente werden langfristig verändert werden müssen, denn das Rentenalter wird von 67 noch weiter erhöht werden. Ab 2023 müssen daher 35 Beitragsjahre und 45 Jahre Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenerhöhung nachgewiesen werden. Von der Leyen schätzt, dass bis zum Jahr 2030 1,36 Millionen Arbeitnehmer vom Zuschussrentenkonzept betroffen sind, die Kosten steigen im selben Zeitraum allerdings ebenfalls beträchtlich: Von 90 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 3,39 Mrd. Euro. Kritiker der Zuschussrente beklagen, dass nur Neurentner davon profitieren würden und bemängeln, dass grundlegende Probleme, die zur Altersarmut führen, nicht angegangen werden würden. An Problemen, wie das schrittweise Absenken des Rentenniveaus, Niedriglöhne oder Arbeitslosigkeit würde die Zuschussrente nichts ändern.

Helena