Was sind eigentlich Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld in Deutschland ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die genaue Höhe der Kindergeld-Zahlung hängt sowohl von der Anzahl der Kinder, die ein Erziehungsberechtigter hat ab, als auch von deren Alter. So wird (Stand: 01.01.2010) für das erste und das zweite Kind jeweils ein Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat gezahlt, für das dritte Kind wird ein Kindergeld in Höhe von 190 Euro gezahlt und für das vierte (und jedes weitere) Kind erhalten Erziehungsberechtigte in Deutschland 215 Euro im Monat. Beim Kindergeld handelt es sich nicht nur um eine Sozialleistungen und Familienförderung, sondern auch um einen Ausgleich für die Besteuer des Existenzminimums von Kindern. Das heißt Eltern erhalten das Kindergeld in Höhe des Existenzminimums ihres Kindes als Steuerfreistellung gezahlt.
Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?
Das Kindergeld wird gewöhnlich bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes gezahlt, kann aber (unter bestimmten Voraussetzungen) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes weiter gezahlt werden. Hierzu muss das Kind zur Schule gehen, sich in einer Berufsausbildung befinden oder ein Studium absolvieren. Bis zum 21. Lebensjahr kann das Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend ist.
Weitere Ausnahmeregelungen (auch über das 27. Lebensjahr hinaus) gibt es, wenn das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, eine Schule besucht oder ein Studium absolviert und der gesetzliche Grundwehr- oder Zivildienst (oder eine entsprechende befreiende Tätigkeit, z.B. als Entwicklungshelfer, in einem freiwilligem sozialen Jahr oder einem freiwilligen ökologischen Jahr – entsprechend der jeweiligen Förderungsgesetze – geleistet hat).
Details des Kinderfreibetrages
Der Kinderfreibetrag ist ein Instrument, das alternativ zum Kindergeld in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages geht mit einem Verzicht auf das Kindergeld einher und lohnt sich bei Personen mit höherem Einkommen, die von einer höheren steuerlichen Entlastung durch den Kinderfreibetrag mehr als durch das gezahlte Kindergeld profitieren würden. Ob der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird und das Kindergeld entsprechend zurückzuerstatten ist, stellt die Günstigerprüfung des Finanzamtes fest, wenn der Erziehungsberechtigte eine Einkommensteuererklärung mit ausgefüllter Anlage Kind beim Finanzamt abgibt.
Siehe auch: KONZ-Steuertipps.de Lexikoneintrag zum Kinderfreibetrag.