Betreutes Wohnen für Kinder und Jugendliche
Das betreute Wohnen soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich im sicheren Rahmen zu erproben und so zur Selbständigkeit zu gelangen. Betreutes Wohnen wird von Sozialpädagogen, Psychologen und Erziehern begleitet.
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 (1), SGB VIII)
Betreutes Wohnen für Kinder und Jugendliche
Das Sozialgesetzbuch, Kinder und Jugendliche (Achtes Buch) steckt den rechtlichen Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ab. Ein Teil dieser Hilfe stellt das so genannte betreute Wohnen dar. Es handelt sich dabei um eine meist WG-artige Wohnform, in der insbesondere Jugendliche von Sozialpädagogen, Psychologen und Erziehern betreut werden. Ziel ist es, die Heranwachsenden schrittweise zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu erziehen.
Beim betreuten Wohnen gibt es mehrere Stufen der Betreuung. Betreutes Wohnen kann in einer WG geschehen oder auch beim Einzelwohnen, immer jedoch erhalten der oder die Bewohner sozialpädagogische Unterstützung von geschultem Personal. Kindern und Jugendlichen wird beim betreuten Wohnen hauptsächlich Hilfestellung im alltäglichen Leben geboten.
Oftmals handelt es sich bei der Hilfestellung um Themen wie Hygiene, Ordnung (in der Wohnung), Disziplin (Termine einhalten, Aufstehen, Verpflichtungen erledigen), Umgang mit Geld und Einkäufen, berufliche Perspektiven und Konfliktberatung.
Wer bietet betreutes Wohnen an?
Betreutes Wohnen wird in der Regel von sozialen Trägern angeboten, zu denen Betroffene durch Vermittlung der Jugendhilfe/ des Jugendamtes gelangen. Letztere übernehmen dann auch mindestens einen Teil der Kosten. Jedes Bundesland verfügt über mehrere Einrichtungen für betreutes Wohnen.
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