Sollten die Grundrechte von Kindern im Grundgesetz verankert sein?
Gerade in neuster Zeit tauchen immer wieder Themen wie Kindesmisshandlung bis hin zum Tode wehrloser Kinder auf, zugleich auch aber wachsende Jugendkriminalität mit ihren heftigen Auswirkungen. Resultat der vielen Einzelfälle ist neben der Forderung zur Verschärfung des Jugendstrafrechts und der Herabsetzung der Strafbarkeitsgrenze zugleich die Forderung nach Aufnahme von Grundrechten der Kinder im Deutschen Grundgesetz.
Die Aufnahme ins Grundgesetz setzt eine 2/3-Mehrheit im Bundestag voraus, ist also parteiübergreifend. Die Niederlegung als Grundrecht räumt Bürgern bzw. gesellschaftlichen Vereinigungen einklagbare Rechte gegenüber dem Staat ein, die sich auch im Verhältnis zu anderen Bürgern auswirken können (Drittwirkung).
Manche Politiker meinen, mit der Verbriefung der Menschenwürde in der Verfassung sind die Grundrechte der Kinder ausreichend abgedeckt. Die Aufnahme von Rechten der Kinder als Grundrechte in das Deutsche Grundgesetz bedeutet jedoch zugleich eine entsprechende, bundesweite Aufgabenstellung für die jeweilige Regierung, ähnlich wie es bereits in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen oder für Behinderte geschehen ist. Die bisher doch recht unterschiedliche Handhabung von Kinderrechten von Bundesland zu Bundesland wäre dann nicht mehr nur von der Haushaltskasse der einzelnen Bundesländer abhängig.
Zu den Grundrechten der Kinder gehören sicherlich Rechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit verbunden mit der entsprechenden elterlichen und gesellschaftlichen Fürsorge sowie die ausreichende gesundheitliche Vorsorge. Wichtig ist natürlich auch das Recht auf Bildung und sonstige Chancengleichheit. Fälle von Verwahrlosung sind nicht erst in neuerer Zeit aufgetreten, schon seit langem besteht hier Handlungsbedarf. Andererseits wird im Bereich der sozialen Fürsorge Personal eingespart. Jugendämter sehen ihre Eingriffsmöglichkeiten durch das Elternrecht teilweise als nicht gegeben an, während es Eltern gibt, die vergeblich versuchen, sich gegen möglicherweise rechtswidrige Eingriffe in die Familie zu wehren. Die Rechtslage ist teilweise sehr unübersichtlich und der Bedarf nach gesetzlicher Regelung besteht ungebrochen.