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Elterngeld – eine sehr gute finazielle Unterstüzung

Am 1. Januar 2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Der Elternteil, der
nach der Geburt im Berufsleben eine „Pause“ einlegt, erhält einen finanziellen
Ausgleich.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich vorrangig der Kinderbetreuung widmen und nicht oder nur noch teilweise arbeiten gehen. Die Erwerbstätigkeit ist auf 30 Stunden pro Woche beschränkt und der Wohnsitz muss in Deutschland liegen. Auch nicht leibliche Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, also etwa Adoptiveltern.

Die Höhe des Elterngeld ist abhängig vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt. Der Mindestbetrag liegt bei 67 Prozent, der Höchstbetrag bei 1800 Euro. Es gibt mindestens 300 Euro.

Der Bezug von Elterngeld ist auf 14 Monate beschränkt, wobei ein Partner alleine nur 12 Monate Anspruch hat. Die Erhöhung auf 14 Monate erfolgt, wenn auch der andere Partner für mindestens zwei Monate eine Auszeit nimmt. Es ist die alleinige Entscheidung der Eltern, wie sie den Bezug des Elterngeld aufteilen. So kann der Vater sofort nach der Geburt eine Auszeit nehmen und Elterngeld erhalten, während die Mutter Mutterschaftsgeld
bezieht.

Das Elterngeld ist eine gute Sache, da dadurch auch arbeitende Partei die Möglichkeit hat, sich um die Kinder zu kümmern, ohne in ein finanzielles Loch zu fallen.

Helena