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Schulferien eigenmächtig verlängern

Das Phänomen ist bekannt als „Flunkenferien“ oder „schummelfrei“: Eltern verlängern die Ferien ihres Kinders mal eben um einen oder ein paar Tage, weil das besser in die Urlaubsplanung passt. Fliegt der Schwindel auf, droht Ärger – und womöglich sogar eine Geldbuße!

Die Oster-Ferien stehen vor der Tür – viele Eltern dürften wieder mit dem Gedanken spielen, ihren Kindern eine Extraportion schulfrei zu gewähren. Was soll daran schon so schlimm sein, mögen sich manche von ihnen denken. Direkt vor und nach den Ferien, da passiert doch eh nichts groß in der Schule – oder? Das mag stimmen oder auch nicht, Fakt aber ist: In Deutschland herrscht Schulpflicht.

Befreiung vom Schulunterricht nur in besonderen Fällen

Schulfrei bekommen Kinder nur, wenn es einen gewichtigen Grund dafür gibt. Der Tod eines nahen Verwandten oder auch der 70. Geburtstag der Oma können solche Anlässe sein. Der Wunsch, den Urlaub zu verlängern, zählt zumeist nicht dazu. Wenn Eltern eine Urlaubsverlängerung um ein bis drei Tage offiziell beantragen, ist zumeist der Klassenlehrer der Ansprechpartner, er kann in der Regel auch eine Genehmigung erteilen – oder den Antrag ablehnen. Ist ein Kind besonders gut in der Schule, dürften die Chancen besser stehen als wenn das Kind im Unterricht zurückhängt.

Besser nicht:
Kind aus der Schule nehmen trotz abgelehnten Antrags

Wird ein solcher Antrag abgelehnt und die Kinder fehlen dennoch einige Tage, muss mit ernsthaften Nachfragen seitens der Schule gerechnet werden – auch wenn das Kind als krank gemeldet wird. Wer gar nicht erst anfragt und das Kind gleich krank meldet, ist auch nicht auf der sicheren Schummelseite. Insbesondere jüngere Kinder sind nicht gut darin, Geheimnisse zu bewahren, und könnten sich vor ihren Schulfreunden oder sogar vor den Lehrern verplappern. Oft reicht es, einem Klassenkamerad etwas zu erzählen, und der erzählt es dann weiter – bis es irgendwann zu einem Lehrer dringt.

Im Extremfall drohen Bußgelder

Fliegen „Flunkerferien“ auf, drohen nicht nur Ärger seitens der Schule und ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu den Lehrern. Das Ordnungsamt kann theoretisch aktiv werden und je nach Bundesland ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 bis 2.500 Euro verhängen. Meistens gibt es zuvor aber eine Verwarnung seitens der Schulleitung und/oder einen Eintrag ins Zeugnis des Kindes.


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Helena