Mehr vom Netto: So sparen Sie 2016 bares Geld
Wohnen, Handy-Verträge, Krankenkasse – es gibt jede Menge Bereiche, in denen wir sparen können. Wer hier richtige Entscheidungen trifft, darf sich sofort über mehr Geld in der Haushaltskasse freuen! Ein paar Tipps können dabei helfen, 2016 effizienter zu wirtschaften.
Steuerfreibeträge geltend machen
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie Ihrem Finanzamt unbedingt Ihre Steuerfreibeträge mitteilen! Zum Beispiel für Kinderbetreuungskosten oder den Weg zur Arbeit akzeptiert das Finanzamt mehr als 600 Euro im Jahr. Das Beste daran: Auf die Steuerrückerstattung muss nicht gewartet werden – ab sofort steht monatlich mehr netto auf dem Konto. Freibeträge können gleich für zwei Jahre eingetragen werden.
Beitrag zum Wohnen
Haben Sie ein eher niedriges Einkommen und noch kein Wohngeld beantragt? Dann sollten Sie das dringend nachholen! Ab Januar 2016 haben mehr Mieter als bisher darauf Anspruch: Die Höchstbetriebe für Mieten sowie die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Beziehen Sie jetzt schon Wohngeld, erhöht sich diese Summe im neuen Jahr automatisch.
Sparen durch Anbieterwechsel
Die Stromkosten – hier kann tatsächlich viel Geld eingespart werden. Denken Sie über einen Anbieterwechsel nach: Wer bisher noch nie seinen Stromtarif gewechselt hat, kann mit ein wenig Geschick einige Hundert Euro Ersparnis verzeichnen. Ähnlich verhält es sich mit Handyverträgen. Eine ausreichende Allnet-Flat für Bewohner von Großstädten muss inzwischen nicht mehr als 15 Euro kosten! Zahlen Sie mehr, sollten Sie dringend einen Wechsel in Erwägung ziehen.
Weniger zahlen für die Krankenkasse
Hier gilt ebenfalls: vergleichen lohnt sich. In Baden-Württemberg fließen in der günstigsten Kasse 14,6 Prozent des Gehalts an Beitrag ein – bei der Teuersten sind es 16,1 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro macht das immerhin eine monatliche Differenz von 45 Euro oder 540 Euro im Jahr – auch in anderen Bundesländern gibt es zwischen den einzelnen Krankenkassen spürbare Unterschiede.
Ab 2016 unverzichtbar: die Steueridentifikationsnummer
Das sollten Sie wissen: Im neuen Jahr darf die Familienkasse nur noch Kindergeld auszahlen, wenn die eigene Steueridentifikationsnummer und jene des Kindes dort vorliegen. Wer diese dem Amt noch nicht mitgeteilt hat, sollte das ganz schnell nachholen! Sollten Sie die Nummer des Kindes verloren haben, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal angefordert werden.
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